Alfred Angerer empfängt Niklas Malcherek im Podcast «Marktplatz Gesundheitswesen».
Niklas Malcherek ist Produktmanager bei Medgate und befasst sich seit seiner ZHAW-Masterarbeit mit dem Einsatz von DiGAs (digitale Gesundheitsanwendungen) in Deutschland. Doch was sind DiGAs und wäre die Nutzung von DiGAs in der Schweiz auch denkbar? Gemeinsam erörtern die Herren die lessons learned bei der Einführung in Deutschland sowie Hürden und mögliche Lösungen für den Einsatz in der Schweiz. Der Hauptfokus liegt dabei auf den Marktzugang, die Kosten und die Vergütung an. Reinhören lohnt sich wie immer!
#MartplatzGW #DiGAs #AppaufRezept
Fragen und Antworten
Es geht um digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), auch bekannt als Apps auf Rezept, und ob ein solches System in der Schweiz möglich wäre.
- Ich bin gelernter und studierter Physiotherapeut aus Bayern.
- Mit 21 Jahren zog ich in die Schweiz.
- Ich interessiere mich für Digitalisierung, sogar privat (z. B. mit einem digitalen Katzen-WC).
Durch Praktika in der Schule entdeckte ich die Physiotherapie und entschied sich dagegen, in die Versicherungsbranche zu gehen.
Ich suchte nach neuen Perspektiven, da der Beruf michnicht langfristig erfüllte. Ich wollte andere Bereiche erkunden und entschied sich für das Studium im Gesundheitsmanagement.
Mein Interesse an Digital Health wurde auf einer Studienreise nach Berlin geweckt. Gesundheitsrecht war während des Studiums noch weniger spannend, gewann jedoch an Reiz durch die Masterarbeit.
Inspiriert durch Vorträge in Berlin und das persönliche Interesse an der Möglichkeit, DiGAs in der Schweiz einzuführen.
Eine digitale Gesundheitsanwendung ist ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt, das evidenzbasiert ist und zur Behandlung oder Linderung von Erkrankungen eingesetzt wird. Sie können als App, Webanwendung oder Desktop-Lösung bereitgestellt werden.
Durch das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) 2019, das die rechtlichen Rahmenbedingungen und einen klaren Prozess für DiGAs schuf. Eine pragmatische Umsetzung und die Unterstützung durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn waren entscheidend.
Hersteller stellen einen Antrag beim BfArM. Dieser wird innerhalb von drei Monaten geprüft. Es gibt eine vorläufige Zulassung für ein Jahr, um fehlende Evidenz zu sammeln.
Es gibt ein Konformitätsbewertungsverfahren, das Produkte in Risikoklassen einteilt. Für Risikoklasse 1 reicht eine Eigenzertifizierung. Ab Klasse 2a ist eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle erforderlich. Es gibt jedoch keine vorläufige Zulassung wie in Deutschland.
Keine vorläufige Zulassung, lange Wartezeiten im Zertifizierungsprozess und fehlende bilaterale Abkommen mit der EU, die den Marktzugang erschweren.
Ja, einige Apps sind über die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) vergütet. Ein Konzept wie die deutsche vorläufige Zulassung existiert jedoch nicht.
Verhandlungen mit der EU, rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um vorläufige Zulassungen zu ermöglichen, und Pilotprojekte fördern.
Fehlende Transparenz und die Unsicherheit, was nach der Pilotphase geschieht, schrecken viele ab.
Durchschnittlich ca. 530 € für eine Anwendungsdauer von bis zu 90 Tagen während der vorläufigen Zulassung. Nach der endgültigen Zulassung beträgt der verhandelte Preis etwa 210 €.
Drei Möglichkeiten: über die Pflichtleistungsvermutung, Tarifverträge oder die MiGeL. Alle Optionen haben jedoch Hürden.
Anpassung der Vollzugsverordnungen, Pilotprojekte über Zusatzversicherungen, und rechtliche Rahmenbedingungen für Herstellerpreise.
Apps mit abschliessender Evidenz könnten theoretisch eingeführt werden. Ein System mit vorläufigen Zulassungen ist jedoch derzeit rechtlich nicht möglich.
Nicht konkret. Der steigende Fachkräftemangel und die Kostenentwicklung könnten jedoch den Druck erhöhen, digitale Lösungen zu integrieren.
Optimistisch geschätzt: 60–70 %. Es hängt von politischem Willen und der Zusammenarbeit der Akteure ab.
DiGAs werden ein fester Bestandteil von Versicherungsmodellen. Versicherungen, die solche Lösungen nicht integrieren, werden Kunden verlieren.
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