Zum Hauptinhalt springen

Grundversicherung bezahlt neu Therapie-App gegen Depressionen

Seit dem 1. Juli 2026 kann die obligatorische Krankenpflegeversicherung digitale Gesundheitsanwendungen zur Behandlung von Depressionen vergüten. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung, eine leichte bis mittelschwere depressive Episode oder eine wiederkehrende depressive Störung sowie die Vorgaben der Mittel- und Gegenständeliste.

Mit Deprexis steht eine entsprechende Anwendung zur Verfügung. Das Programm arbeitet mit Inhalten und Übungen aus der kognitiven Verhaltenstherapie, etwa zum Umgang mit negativen Gedanken, zur Aktivierung positiver Aktivitäten und zur Beobachtung der eigenen Stimmung.

Eine App ersetzt keine Psychotherapie. Sie kann aber die Wartezeit auf einen Therapieplatz überbrücken oder eine Behandlung ergänzen. Für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsteht damit ein neues Element im Behandlungspfad – mit Chancen, aber auch mit Fragen zu Indikation, Begleitung und tatsächlicher Nutzung.

Genau darin liegt die Managementfrage: Wie wird aus einer vergüteten Anwendung ein wirksames Versorgungsangebot? Entscheidend sind Behandlungsergebnisse, Abbruchquoten, Datensicherheit und die Zusammenarbeit der beteiligten Berufsgruppen. Die Finanzierung ist der Startpunkt, nicht der Beweis für den Nutzen.

👉 Weitere Informationen:

🔗 Informationen des Bundesamts für Gesundheit

🔗 Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)